Datum:
16. Apr. 2026
Von:
Sebastian Lauterbach

Am 19.11.2025 haben wir darüber informiert, dass wir aufgrund hoher Nachfrage und der Freiwilligendienstkontingentlage neue Dienstbeginne in FSJ und BFD nur im Rahmen eines Nachrückverfahrens umsetzen können.
Inzwischen können Dienstbeginne in FSJ und BFD wieder regulär umgesetzt werden. Das Nachrückverfahren gilt nicht mehr.
Lediglich im Bereich BFD 27plus sind ggf. geringfügige Wartezeiten im Hinblick auf einen möglichen Dienstbeginn zu berücksichtigen.