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Dein Freiwilligendienst in Teilzeit

Freiwilligendienste können bei berechtigtem Interesse auch in Teilzeit geleistet werden.

Dabei sind folgende Rahmenbedingungen zu beachten:

  • Der Mindestarbeitsumfang beträgt 20,1 Stunden/Woche.
  • Das Taschengeld wird anteilig der Wochenstundenzahl gekürzt.
  • Der Freiwilligendienst in Teilzeit kann sowohl im FSJ als auch im BFD absolviert werden. Es erfolgt keine gezielte Steuerung aller Teilzeit-Freiwilligen in eine Dienstform.
  • Die Teilzeit-Freiwilligen nehmen ganz normal an dem Seminarprogramm teil. Individuelle Sonderregelungen können im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vereinbart werden, müssen aber im Einzelfall geprüft und genehmigt werden. Sonderregelungen werden in der Personalakte hinterlegt.

Verfahren in den jeweiligen Dienstformen

Freiwilliges Soziales Jahr

Mit der Einsatzbestätigung kann eine Angabe zum Umfang des Teilzeitdienstes übermittelt werden. Dies wird dann in die FSJ-Vereinbarung übertragen. Bei bereits bestehenden FSJ-Vereinbarungen bedarf es zur Änderung des Beschäftigungsumfanges des ausgefüllten Formulars "Änderung der Vereinbarung über ein Freiwilliges Soziales Jahr".

Bundesfreiwilligendienst

In der BFD-Vereinbarung kann eine Angabe zum Umfang des Dienstes in Teilzeit eingetragen werden. Bei bereits bestehenden BFD-Vereinbarungen bedarf es zur Änderung des Beschäftigungsumfanges des ausgefüllten Formulars "Änderung der Vereinbarung über den Bundesfreiwilligendienst".