Freiwilligendienste können bei berechtigtem Interesse auch in Teilzeit geleistet werden.
Dabei sind folgende Rahmenbedingungen zu beachten:
- Der Mindestarbeitsumfang beträgt 20,1 Stunden/Woche.
- Das Taschengeld wird anteilig der Wochenstundenzahl gekürzt.
- Der Freiwilligendienst in Teilzeit kann sowohl im FSJ als auch im BFD absolviert werden. Es erfolgt keine gezielte Steuerung aller Teilzeit-Freiwilligen in eine Dienstform.
- Die Teilzeit-Freiwilligen nehmen ganz normal an dem Seminarprogramm teil. Individuelle Sonderregelungen können im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vereinbart werden, müssen aber im Einzelfall geprüft und genehmigt werden. Sonderregelungen werden in der Personalakte hinterlegt.