Warteliste für Freiwilligendienstplätze - Update

Am 04.09.2025 haben wir darüber informiert, dass wir uns aufgrund hoher Nachfrage in den letzten Wochen und Monaten in Bezug auf zur Verfügung stehender Freiwilligendienstplätze aktuell an der Kapazitätsgrenze bewegen.
Erfreulicherweise konnten wir bisher (bis auf wenige Einzelfälle) alle Fälle umsetzen, zu denen Sie uns entsprechende FSJ-Einsatzstellenbestätigungen bzw. BFD-Vereinbarungen haben zukommen lassen.
Inzwischen haben wir nun den Punkt erreicht, an dem wir neu eingehende Fälle nur im Rahmen eines Nachrückverfahrens umsetzen können, d. h. der gewünschte Zeitpunkt des Vertragsbeginns kann ggf. nicht realisiert werden.
Dabei können nur Fälle in das Nachrückverfahren aufgenommen werden, in denen uns die notwendigen Unterlagen (FSJ-Einsatzstellenbestätigung bzw. BFD-Vereinbarung jeweils mit Lebenslauf und letztem Zeugnis der freiwilligendienstleistenden Personen) vollständig und korrekt ausgefüllt übermittelt wurden.
Bitte beachten Sie, dass ein Dienstbeginn ohne entsprechende, von den Sozialen Lerndiensten ausgestellte FSJ-Vereinbarung bzw. ohne BFD-Vereinbarung grundsätzlich nicht erfolgen kann.
Die oben genannten Einzelfälle, die uns bereits vorliegen und die wir aktuell nicht umsetzen können, werden wir im Laufe der Kalenderwoche 45 kontaktieren. Wir werden dann gemeinsam nach einer tragfähigen Lösung suchen.
Vereinbarungen, die den Bereich BFD 27plus betreffen, sind vom Nachrückverfahren vorerst ausgenommen, d. h. deren Umsetzung ist hier zurzeit noch immer ohne Einschränkungen realisierbar.
Herzlichen Dank für das uns entgegengebrachte Vertrauen!
