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... dann haben wir hier interessante Links für dich, wenn du bereits deinen Freiwilligendienst bei uns begonnen hast:
Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen von Freiwilligen
Hier findet ihr Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) in Bezug auf den Einsatz in euren Einsatzstellen und die Corona-Pandemie
Die hier aufgeführten Informationen werden von uns ständig erweitert und angepasst.
Stand: 11.01.2021
Ja, dein Dienst findet weiterhin ganz regulär statt, du bekommst ja auch weiterhin dein Taschengeld. Für dich gelten dieselben Regelungen wie für deine Kolleg/innen. Wenn deine Einrichtung vorübergehend schließt oder sonstige Änderungen eintreten, solltest du Absprachen über das weitere Vorgehen zuallererst mit deiner Einrichtungs-Leitung treffen.
Wer sich krank fühlt, sollte zu Hause bleiben - um seiner selbst willen, aber auch um andere zu schützen. Zu Hause bleiben ist der beste Schutz für alle. Im Krankheitsfall wendest du dich wegen der Krankschreibung ganz regulär an deinen Hausarzt/deine Hausärztin und schickst die Krankmeldung an deine Einsatzstelle.
So allgemein lässt sich das von uns vonseiten der Sozialen Lerndienste nicht beantworten. Ganz klar ist: Eure Sicherheit als Freiwillige hat oberste Priorität! Bitte besprich einen solchen Fall mit deinem behandelnden Arzt und im Anschluss mit deiner Einrichtungs-Leitung.
Ja, bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit greift - wie auch sonst immer - die normale Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Es gibt die Möglichkeit der vorübergehenden Freistellung von deinem Dienst. Eine Freistellung ändert an der Anerkennung deiner Dienstzeit im Freiwilligendienst nichts. Ob eine Freistellung notwendig ist und wie diese gehandhabt werden kann, entscheidet deine Einsatzstelle.
Uns ist eure pädagogische Begleitung sehr wichtig. Daher finden alle Seminare der Sozialen Lerndiensten weiterhin statt, werden allerdings vorerst bis Ostern 2021 (04.04.2021) ausschließlich digital durchgeführt. Sollten auch die weiteren Seminare nicht in Präsenz, sondern virtuell durchgeführt werden, bekommst du von uns rechtzeitig Bescheid.
Vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wurde eine Ausnahmeregelung beschlossen. Danach dürfen Freiwillige anstelle einer Freistellung auch in anderen Arbeitsbereichen eingesetzt werden, wenn es durch die Corona-Pandemie keine oder nicht genügend Aufgaben in den bisherigen Aufgabengebieten gibt. Hierzu muss jedoch eine ausdrückliche Zustimmung des Freiwilligen (und bei Minderjährigen eines Erziehungsberechtigten) vorliegen sowie die Sicherheit gewährleistet sein. Die Absprache erfolgt zwischen Freiwilligen, Einsatzstellen und den Sozialen Lerndiensten und muss schriftlich vereinbart werden.
Natürlich kannst du dich jederzeit online für einen Freiwilligendienst bewerben. Deine Bewerbung wird von uns bearbeitet und wir melden uns bei dir zurück – dennoch kann unter den aktuellen Umständen alles ein wenig länger dauern als regulär.
Wenn dein Vertrag unterschrieben ist, stehst du als Freiwillige/r deiner Einsatzstelle zur Verfügung. Wenn die Einsatzstelle, z.B. die Schule oder KITA derzeit geschlossen ist, kannst du nicht zum Dienst erscheinen. Erkundige dich bei deiner Einsatzstelle, wie es weitergeht. Wenn du dich noch in der Bewerbungsphase befindest, besprich das weitere Vorgehen mit den Sozialen Lerndiensten.
Wir stehen dir natürlich auch weiterhin für all deine Fragen als Ansprechpersonen zur Verfügung. Wende dich dafür entweder direkt an deine/n zuständige/n Bildungsreferent/in oder melde dich unter unserer Service-Nummer: 0651-993796-300.
Während deinem Freiwilligendienst kann es passieren, dass du krank wirst und nicht in die Einsatzstelle gehen kannst.
Dann ist es wichtig vor Dienstbeginn in deiner Einsatzstelle Bescheid zu sagen. Wie die genauen Wege sind, an wen du dich wenden sollst, klärst du am besten direkt in deiner Einsatzstelle.
Solltest du vor einer deiner Bildungswochen merken, dass du krank wirst meldest du dich direkt bei den Sozialen Lerndiensten krank. Schreibe einfach eine Mail an deine/n BildungsreferentIn oder ruf an unter: 0651-993796300.
Der Urlaubsanspruch ist vertraglich geregelt. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren richtet sich die Zahl der Urlaubstage nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Mindestens zwei Wochen sind als Erholungsurlaub zusammenhängend zu gewähren. Der gesetzliche Urlaubsanspruch im Kalenderjahr beträgt mindestens 24 Tage. Dauert das FSJ/BFD weniger als 12 Monate, reduziert sich der Urlaubsanspruch pro Monat um 1/12 des Jahresurlaubs.
Urlaub kann nicht während der Seminare genommen werden.
Die Bemessung des Urlaubs richtet sich nach den tarif- und arbeitsrechtlichen Bedingungen, die in der Einsatzstelle gelten. Im Übrigen gelten für Jugendliche längere Urlaubsansprüche nach den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Deinen Urlaub beantragst du direkt in der Einsatzstelle. Wie das genau abläuft erfährst du da. Sicherlich hilft dir auch deine Praxisanleitung gerne weiter.