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Freiwilligendienste können bei berechtigtem Interesse auch in Teilzeit geleistet werden. Dabei sind folgende Rahmenbedingungen zu beachten:
Mit der Einsatzbestätigung muss die Bestätigung über das Vorliegen eines berechtigten Interesses an einem FWD in Teilzeit mitgeschickt werden. Diese wird von der ASL an die FSJ-Vereinbarung angefügt.
Mit der BFD-Vereinbarung muss die Bestätigung über das Vorliegen eines berechtigten Interesses an einem FWD in Teilzeit mitgeschickt werden.