- Artikel drucken Artikel drucken
- Fehler melden Fehler melden
Hier finden Sie alphabetisch geordnet Informationen zu häufig gestellten Fragen oder Stichworten rund um den Bundesfreiwilligendienst. Die zugehörigen Dokumente und Formulare finden Sie gesammelt in unserem Downloadbereich.
Das Formular finden Sie in unserem Downloadbereich.
Vorgehensweise: Antrag auf Änderung der BFD-Vereinbarung ausfüllen, unterschreiben und an die Sozialen Lerndienste senden. Diese bestätigen den Antrag und leiten ihn an das Bundesamt weiter.
Wenn Ihre Einrichtung bisher keine anerkannte Zivildienststelle war und sie nun Freiwillige im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes einsetzen möchten, muss ein Antrag auf Anerkennung gestellt werden. Das Formular finden Sie in unserem Downloadbereich. Dort finden Sie ebenfalls die Rahmenrichtlinien des Bundes.
Folgende Schritte sind notwendig:
Dem Antrag sind beizufügen:
Wichtig: Anträge ohne unsere Bestätigung werden vom Bundesamt nicht bearbeitet!
Anerkannte Zivildienststellen sind automatisch als Einsatzstelle registriert.
Für Rückfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Sebastian Lauterbach
Tel.: 0651-993796315
sebastian.lauterbach(at)soziale-lerndienste.de
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit die Vereinbarung zum Bundesfreiwilligendienst in beiderseitigem Einvernehmen aufzulösen.
Dieser Weg empfiehlt sich, wenn beide Seiten mit der Beendigung des Dienstes einverstanden sind. Das kann z.B. notwendig sein, wenn der Freiwillige eine Ausbildung aufnehmen möchte, deren Beginn noch in die Zeit des Freiwilligendienstes fällt. Die Einsatzstelle und der Freiwillige stellen gemeinsam einen Antrag auf Auflösung an das Bundesamt. Im Vorfeld sollten Sie jedoch Kontakt mit den Sozialen Lerndiensten aufnehmen.
Vorgehensweise: Antrag ausfüllen und unterschreiben, an die Sozialen Lerndienste senden, diese bestätigen den Antrag und leiten ihn an das Bundesamt weiter. Das Bundesamt bestätigt dem Freiwilligen und der Einsatzstelle die vereinbarte Auflösung.
Das Formular finden Sie im Downloadbereich.
Achtung:
Für das FSJ erstellen die Sozialen Lerndienste als Träger die Auflösungsvereinbarung.
Bei Bedarf deshalb unbedingt mit der/dem zuständige(n) ReferentIn Kontakt aufnehmen.
Auch wer älter als 27 ist kann bei uns einen Freiwilligendienst leisten - alles rund um den BFD 27plus finden Sie hier
Im BFD: Dienstzeitbescheinigungen im BFD werden von der Einsatzstelle ausgestellt. Sie werden während der Dienstzeit bei Bedarf (zum Beispiel für die Kindergeldkasse, oder für Bewerbungen) und am Ende des Freiwilligendienstes der/dem Freiwilligen ausgehändigt.
Sie können für die Erstellung das Formular in unserem Servicebereich nutzen und ihre Daten entsprechend eintragen. Dieses finden Sie in unserem Downloadbereich
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdauer für einen BFD beträgt 6 Monate.
Zusätzlich zu dem Exemplar, das dem/der Freiwilligen zum Dienstende ausgehändigt wird, muss die Einsatzstelle ein weiteres Original der Dienstzeitbescheinigung an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Angelegenheiten (BaFzA) senden. Die Sozialen Lerndienste erhalten eine Kopie von der Einsatzstelle.
Im Interesse einer schnellen Bearbeitung bittet das Bundesamt darum, die Dienstzeitbescheinigung separat, das heißt nicht zusammen mit anderen Vorgängen/ Anträgen, in Papierform zu versenden.
Die Dienstzeitbescheinigungen müssen je nach Dienstsitz der Einsatzstelle an folgende Adresse versendet werden:
Einsatzstellen mit Dienstsitz in Rheinland-Pfalz
|
Einsatzstellen mit Dienstsitz im Saarland |
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Sachgebiet 203.3
50964 Köln | Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Sachgebiet 203.1
50964 Köln |
Im FSJ: Die Bescheinigung für das Freiwillige Soziale Jahr muss von den Sozialen Lerndiensten erstellt werden!
Am Ende der Dienstzeit erstellt die Einsatzstelle der/dem Freiwilligen ein qualifiziertes Zeugnis (siehe Zeugnis)
Die Fahrtkosten, die im Rahmen der politischen Bildungsseminare für die BFD-Freiwilligen entstehen, erhalten diese von den Einsatzstellen gegen Vorlage der Antragsformulare und einer Belegliste erstattet.
Die Originalbelege sind nur auf Anforderung zur Prüfung vorzulegen und in der Einsatzstelle mindestens fünf Jahre aufzubewahren, sofern nicht nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist.
Die Einsatzstelle kann ihre Vorlage beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BaFzA) geltend machen. Bitte beachten Sie, dass die Abrechnung spätestens 6 Monate nach Ende der Reise dem BaFzA vorliegen muss.
Folgendes ist zu berücksichtigen:
Bei Reisen mit der Bahn können alle Zugarten in der 2.Klasse genutzt werden. Die Einsatzstelle kann die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel anordnen, bzw. die Erstattung der Kosten auf das wirtschaftlichste Verkehrsmittel begrenzen.
Bei Fahrten mit dem eigenen PKW werden dem Freiwilligen 0,20 € pro Kilometer erstattet (Bundesreisekostengesetz).
Der Freiwillige ist aktenkundig darauf hinzuweisen, dass es sowohl vom Bund als auch von der Einsatzstelle keine Sachschadenhaftung gibt, wenn er mit seinem PKW zum Seminar fährt.
Hinweis: Seit 01.02.2018 gibt es neue Formulare zur Fahrtkostenerstattung sowie ein Glossar, in dem Sie alle wichtigen Punkt nachlesen können. Bitte verwenden Sie nur noch diese Formulare. Sie finden sie unter http://www.bundesfreiwilligendienst.de/service/downloads.html#c1431.
Der rechtliche Rahmen für den Bundesfreiwilligendienst wird durch das Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) geregelt.
Der Bundesfreiwilligendienst kann von dem Freiwilligen gekündigt werden. Während der 6 wöchigen Probezeit ist dies ohne Angabe von Gründen möglich. Die weiteren Modalitäten können Sie dem Merkblatt des Bafza entnehmen.
Die Einsatzstelle kann selbst nicht direkt kündigen, sondern muss einen Antrag auf Kündigung an das Bundesamt stellen.
Wenn möglich empfehlen wir statt Kündigung die Form eines Auflösungsvertrages zu wählen. Näheres dazu finden Sie ebenfalls im Merkblatt im Downloadbereich.
Sollte ihre Einrichtung den Rechtsträger wechseln, ist es erfoderlich, das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben und die Sozialen Lerndienste zu informieren. Ist die Einrichtung bereits den Sozialen Lerndiensten zu geordnet erfolgt keine neue Zentralstellenzuordnung.
Rechtsträgern, die das erste Mal mit den Sozialen Lerndiensten kooperieren, bieten wir ein Informationsgespräch zu den Freiwilligendiensten und der Arbeit der Sozialen Lerndienste an.
Dem Antrag müssen beigefügt werden:
Die Unterlagen bitte an die Sozialen Lerndienste senden.
Für Rückfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Sebastian Lauterbach
Tel.: 0651-993796315
sebastian.lauterbach(at)soziale-lerndienste.de
Nach dem 1. Gespräch mit dem/der zukünftigen Freiwilligen, der Hospitation und der positiven Entscheidung, erstellen im BFD die Einsatzstellen die Vereinbarung für einen Bundesfreiwilligendienst. Bitte erstellen Sie die Vereinbarung in 4-facher Ausfertigung, damit alle Beteiligten ein Exemplar erhalten: Einsatzstelle, Freiwillige/r, Soziale Lerndienste im Bistum Trier und das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Angelegenheiten (BaFzA).
Ablauf
Bitte berücksichtigen Sie bei der Berechnung der Sozialversicherung (Punkt 3.3 der Vereinbarung) die gegebenenfalls anfallenden Fahrtkosten (Punkt 3.2.4., " oder Geldersatzleistungen in Höhe von monatlich").
BFD-Vereinbarungen müssen vor Dienstbeginn vom BaFzA unterschrieben sein.
Das Formular "Vereinbarung für den Bundesfreiwilligendienst" steht ihnen in der aktuellen Version in unserem Downloadbereich unter BFD zur Verfügung. Downloadbereich
Das Formular finden Sie in unserem Downloadbereich.
Vorgehensweise: Verlängerungsantrag ausfüllen, unterschreiben und an die Sozialen Lerndienste senden. Diese bestätigen den Antrag und leiten ihn an das Bundesamt weiter.
U27: bei Verlängerung nach 6 Monaten Dienstzeit auf 12 Monate: 10 Tage
bei Verlängerung nach 12 Monaten Dienstzeit: 1 Tag pro Monat
Ü27: 1 Tag pro Monat
Information zu Abrechnungen im Bundesfreiwilligendienst finden Sie hier: https://www.bundesfreiwilligendienst.de/service/downloads.html
Weiterführende Antworten auf häufig gestellte Fragen von A-Z finden Sie hier bundesfreiwilligendienst.de/der-bundesfreiwilligendienst/a-bis-z.html
Wichtige Formulare im BFD finden Sie unter: bundesfreiwilligendienst.de/service/downloads.html
Darunter: